Die Transportlösung - Junges motiviertes Umzugs- und Montageteam aus Hannover

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Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Umzüge und Montage | David Hagge

Strasse: Kapellenstr. 1
Ort: D-31535 Neustadt
Tel: 0511 / 2775023
Mobil: 0176 / 23602569
e-mail: info@die-transportloesung.com
Steuernummer: 26/116/10570

Verantwortlich für Inhalt:
Name: David Hagge
e-mail: info@die-transportloesung.com

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Design, Programmierung, und Fotografie
Name: Wolfgang Hitzemann
e-mail: info@creativekonzepts.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeines
Der erste Teil der Geschäftsbedingungen gilt für den Gütertransport durch David Hagge, nachfolgend Unternehmer genannt, der zweite Teil der Geschäftsbedingungen gilt für den Auf- und Abbau von Messeständen und Möbeln.

1. Geschäftsbedingungen für die Güterbeförderung

a) Beauftragung eines weiteren Frachtführers. Der Unternehmer kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
b) Zusatzleistungen. Der Unternehmer führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
c) Sammeltransport. Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
d) Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Rechnung des Unternehmers nicht verrechenbar.
e) Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Unternehmer auszuzahlen.
f) Transportsicherungen. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Unternehmer nicht verpflichtet.
g) Elektro- und Installationsarbeiten. Der Unternehmer ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
h) Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Unernehmer nur für sorgfältige Auswahl.
i) Aufrechnung. Gegen Ansprüche des Unternehmers ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
j) Missverständnisse. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Unternehmers hat der letztere nicht zu verantworten.
k) Nachprüfung durch den Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
l) Fälligkeit des vereinbarten Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist vor Beendigung der Entladung und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.
m) Haftung. Alle Transporte beschränken sich auf das zulässige Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen und es besteht keine Pflicht die Transportgüter gesetzlich zu versichern. Die Transportlösung - David Hagge- weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Schäden an dem Transportgut keinerlei Haftung besteht. Alle Ansprüche auf jeglichen Schadensersatz werden abgelehnt.
n) Gerichtsstand. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers. o) Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.

2. Geschäftsbedingungen für Auf- und Abbau von Messeständen und Möbeln

a) Leistungen. Der Unternehmer übernimmt den Aufbau von Messeständen und Möbeln, die ihm vom Auftraggeber zum Aufbau übergeben werden. Ausgeschlossen sind Leistungen, die unter die Tätigkeiten eines Handwerks fallen und für die ein entsprechender Handwerksmeistertitel erforderlich ist, es sei denn, der Unternehmer wird als Subunternehmer tätig und der Auftraggeber hat einen entsprechenden Handwerksmeisterbetrieb zur Mitwirkung und Überwachung der Tätigkeiten bestellt.
b) Haftung. Der Unternehmer übernimmt keine Gewähr für die aufgestellten Messestände und Möbel, es sei denn, dass er einen Mangel an seiner Leistung arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. Der Unternehmer trägt insbesondere keine Haftung dafür, das die ihm zum Aufbau übergebenen Waren und Gegenstände für die vorgesehene Verwendung geeignet sind und den vom Auftraggeber vorgesehenen Belastungen standhält.
c) Erfüllungsort. Den Erfüllungsort bestimmt der Auftraggeber.
d) Verzug. Der Auftraggeber ist berechtigt, für verspätete Leistungen eine Verzugsentschädigung gelten zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch den Unternehmer verschuldet wurde und der Auftraggeber einen Schaden als folge dieser Verspätung belegen kann. Vor Geltendmachung eines Verzugsschadens ist dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung seiner Leistung zu gewähren. Für die Zeit bis zum Ablauf der angemessenen Nachfrist kann ein Ersatz eines Verzugsschadens nicht gefordert werden.
e) Prüfung und Abnahme der Leistung. Der Besteller hat die Leistung innerhalb angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und dem Unternehmer Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt die Leistung als genehmigt.
f) Gerichtsstand. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.
g) Rechtswahl. Es gilt deutsches Recht.

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